Teilnahmebedingungen LKH2 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen des Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT

 

1. Gegenstand; Vertragspartner

1.1. Das Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT (im Folgenden: Fraunhofer ILT) ist Ausrichter und Organisator verschiedener öffentlicher und nicht öffentlicher Veranstaltungen (im Folgenden: Veranstaltungen).

1.2. Das Fraunhofer ILT ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27c, 80686 München e.V., vertreten durch den Vorstand, Herrn Prof. Dr.-Ing. Reimund Neugebauer und Herrn Prof.  Dr. Alexander Kurz, Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister-Nr. VR 4461 (im Folgenden: "Fraunhofer“). Sämtliche aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen herrührenden Rechte und Pflichten bestehen daher gegenüber Fraunhofer.

1.3. Kontakt- und Korrespondenzadresse für alle Fragen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen ist das

Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT
Steinbachstr. 15 52074 Aachen
Telefon +49 241 8906-0
Telefax +49 241 8906-121
seminare@ilt.fraunhofer.de
www.ilt.fraunhofer.de

1.4. Für Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen gelten die folgenden Bestimmungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende vorformulierte Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fraunhofer ILT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

 

2. Anmeldung; Vertragsschluss

2.1. Die Anmeldung zum LKH2 - Laser Colloquium Hydrogen erfolgt online über das Anmeldeformular, das auf der Website www.ilt.fraunhofer.de/lkh2 abgerufen werden kann. Eine Anmeldung ist nur bis zum 28. August 2023 möglich. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme am LKH2 -  Laser Colloquium Hydrogen nicht ohne die Buchung der Abendveranstaltung erfolgen kann.

2.2. Die Online-Anmeldung ist ein bindendes Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung. Nach Abschluss der Online-Anmeldung erhalten Sie von Fraunhofer ILT elektronisch eine Bestätigung des Zugangs der Anmeldung an Ihre bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Information stellt noch keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung der Teilnahme durch Fraunhofer ILT zustande, die Fraunhofer ILT Ihnen gemeinsam mit einer Rechnung über die Teilnahmegebühr per E-Mail übersendet.

2.3. Die Zugangsberechtigung zur Veranstaltung ist nicht an Dritte übertragbar. In berechtigten Ausnahmefällen kann Fraunhofer ILT der Übertragung der Zugangsberechtigung zustimmen. Sie haben hierauf jedoch keinen Anspruch.

 

3. Inhalte der Veranstaltung

3.1. Die Inhalte der Veranstaltung sind dem Programm zu entnehmen, das innerhalb der Ankündigung der Veranstaltung auf der Website www.ilt.fraunhofer.de/lkh2 abrufbar ist.

3.2. Änderungen im Programmablauf oder inhaltliche Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr. Fraunhofer ILT bemüht sich, Änderungen im Programmablauf oder bei den Programminhalten rechtzeitig bekannt zu geben.

 

4. Teilnahmegebühr; Zahlungen

4.1. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Tagungsunterlagen, das Mittagessen bzw. einen Imbiss und die Kaffeepausen an den Veranstaltungstagen. Die Höhe der Teilnahmegebühr sowie die Kosten für weitere, nicht in der Teilnahmegebühr enthaltene Zusatzangebote (z.B. Abendveranstaltungen) ist der Beschreibung der Veranstaltung zu entnehmen, die auf der Website www.ilt.fraunhofer.de/lkh2 abrufbar ist.

4.2. Die Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. Bei Zahlung per Banküberweisung sind die Rechnungsnummer, Ihr Name und das Kennwort "LKH2-2023-Fraunhofer ILT" anzugeben.

4.3. Zahlungen sind in Euro zu leisten. Soweit Bank-Transaktionsgebühren bei der Abwicklung des Zahlungsvorgangs anfallen, sind diese von Ihnen zu tragen.

4.4. Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung gemäß Ziff. 2.2 dieser Teilnahmebedingungen fällig und hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto von Fraunhofer ILT. Teilzahlungen sind nicht möglich.

 

5. Gesetzliches Widerrufsrecht für Ihre Anmeldung zur Veranstaltung

Sind Sie Verbraucher, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das im Folgenden informiert wird. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT
Steinbachstr. 15
52074 Aachen
Telefax: +49 214 8906-121
seminare@ilt.fraunhofer.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

- An
Fraunhofer-Institut für Lasertechnik ILT
Steinbachstr. 15
52074 Aachen
Telefax: +49 214 8906-121
seminare@ilt.fraunhofer.de

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

6. Stornierung der Anmeldung; Absage durch Veranstalter; Rücktritt des Veranstalters

6.1. Bei Stornierungen bis zum 1. August 2023 wird die Teilnahmegebühr, abzüglich 100,- EUR Bearbeitungskosten zurückerstattet. Bei Stornierungen nach dem 1. August 2023 wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe berechnet.

6.2. Stornierungen müssen in Textform erfolgen und sind ausschließlich an seminare@ilt.fraunhofer.de zu richten.

6.3. Bei einer Absage der Veranstaltung ist keine Teilnahmegebühr zu leisten. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

6.4. Fraunhofer ILT ist berechtigt, vom Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung, ohne dass es einer Mahnung und Fristsetzung bedarf, zurückzutreten, wenn die Teilnahmegebühr nicht binnen der in Ziff. 4.4 genannten Frist gezahlt wird.

 

7. Bildmaterial von der Veranstaltung; Bildnisse von Teilnehmern

7.1. Die Anfertigung und Nutzung von Bildmaterial (z. B. Fotografien, Filmaufnahmen) von der Veranstaltung ist Ihnen nur für private Zwecke gestattet. Jede gewerbliche Nutzung des Bildmaterials bedarf der vorherigen ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Fraunhofer ILT.

7.2. Fraunhofer ILT ist berechtigt, während der Veranstaltung Bildmaterial, auf dem die Teilnehmer abgebildet sein können, anzufertigen, und das Bildmaterial zu Zwecken der Dokumentation, zur begleitenden oder nachträglichen Berichterstattung, und zur Nachbewerbung dieser Veranstaltung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen und zu veröffentlichen oder Dritten (z. B. der Presse) zu den genannten Zwecken zu überlassen.

 

8. Haftung

8.1. Unbeschränkte Haftung: Fraunhofer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Fraunhofer nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

8.2. Haftungsbeschränkung: Fraunhofer haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur

 - bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und

- der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

8.3. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Fraunhofer.

 

9. Urheber- und Nutzungsrechte

Die im Rahmen der Veranstaltung erlangten Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Die Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe und die Vervielfältigung – abgesehen von Vervielfältigungshandlungen zu ausschließlich privaten Zwecken im Sinne des § 53 UrhG – ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Fraunhofer ILT gestattet.

 

10. Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Registrierung und Teilnahme an der Veranstaltung erhoben werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen insbesondere zu Zwecken und Umfang der Verarbeitung, sowie den Betroffenenrechten finden sich in der Datenschutzinformation des Veranstalters, auf die jeweils bei der Anmeldung zur Veranstaltung hingewiesen wird.

 

11. Schlussbestimmungen

10.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

11.3. Für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention und Contracts for the International Sales of Goods (CISG), dem sog. UN-Kaufrecht.

11.4. Ist der Vertragspartner Kaufmann i. S. d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist die Stadt München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Fraunhofer und dem Vertragspartner.

 

HINWEIS

Soweit die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Fraunhofer ILT aufgrund der nationalen, europäischen, US-amerikanischen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts einschließlich Embargos (und/oder sonstigen Sanktionen) einer Genehmigung bedarf, steht die Vertragserfüllung unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden; bei Nichterteilung der Genehmigung liegt seitens des Fraunhofer ILT keine Vertrags- oder Pflichtverletzung vor. Entsprechendes gilt, wenn die Erfüllung des Vertrages aufgrund der genannten Vorschriften verboten sein sollte.

Eine Schadensersatzpflicht aufgrund von Verzögerungen oder Leistungshindernissen im Hinblick auf nationale, europäische, US-amerikanische oder internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts einschließlich Embargos (und/oder sonstigen Sanktionen) ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für sonstige Ansprüche (wie bspw. Rückzahlungs- oder Garantieansprüche aufgrund von Anzahlungsbürgschaften oder Anzahlungsgarantien etc.).

Ist der Auftraggeber aufgrund der vertraglichen Regelungen im Einzelfall berechtigt, an den Forschungs- und Entwicklungsergebnissen auch Lizenzen außerhalb von Deutschland zu vergeben, so wird der Auftraggeber alle nationalen, europäischen, US-amerikanischen oder internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts einschließlich Embargos (und/oder sonstigen Sanktionen) einhalten.